Saunaregeln

Allgemeines

Für die Benutzung des Erlebnisbades Verwell ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung (HBO) verbindlich.
Für den Saunabereich gilt dazu ergänzend die Saunaordnung in ihrer aktuellsten Fassung.

  1. Die Durchführung des Saunabades als Gemeinschaftsbad erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die Saunaordnung soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionell richtige Anwendung des Saunabades ermöglichen.
  2. Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt!
  3. Die Benutzung der Saunen erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Zuträglichkeit ist vorher ein Arzt zu befragen.
  4. Das Badpersonal/Saunapersonal kann Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabades nicht fällen.
  5. Das Betreten des Saunabereichs ist nur mit gültiger Eintrittskarte bzw. Armband zulässig.
  6. Der Saunabereich gilt als FKK-Bereich. Die Körperreinigung sowie die Benutzung aller Saunakabinen und Wasserbecken haben ohne Ausnahme unbekleidet zu erfolgen. Vor dem Betreten des Wasserbeckens muss man sich immer abduschen.
  7. Das Tragen von Schwimmbrillen ist im Außenbecken nicht gestattet.
  8. Im gesamten Innenbereich der Sauna ist das Rauchen untersagt. Eine Rauchmöglichkeit besteht auf der Saunaterrasse, im Pavillon und an markierten Tischen.
  9. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist aus hygienischen Gründen in ALLEN Bereichen der Sauna nicht gestattet. (Ausnahme: Wasser in PET-Flaschen und kleine Mengen Obst. Glasflaschen sind verboten!). Während der Gastronomieöffnungszeiten können dort Speisen und Getränke erworben werden.
  10. Der Austausch von Zärtlichkeiten sollte auf ein Minimum reduziert werden.
  11. Die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones, Tablett PCs und Kameras ist im gesamten Saunabereich nicht gestattet. In dringenden Fällen können Sie sich an das Badpersonal/Saunapersonal wenden.
  12. Die Nutzung und/oder Veröffentlichung von widerrechtlich erstellten oder genehmigten Aufnahmen (Foto-, Video- und Ton-) im Internet, insbesondere in sogenannten Sozialen Medien (z. B. Facebook) ist verboten und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Für Ausnahmen ist die schriftliche Genehmigung der Badleitung notwendig.
  13. In der Saunagastronomie besteht Bademantelpflicht.

 

Körperreinigung

  1. Jeder Badegast ist verpflichtet, sich vor dem Saunabad einer Grundreinigung zu unterziehen. Es wird empfohlen, sich den durch Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabinen wieder abzutrocknen.
  2. Das Rasieren am Körper ist im gesamten Bad- und Saunabereich einschließlich der Dusch- und Sanitärräume verboten.

 

Verhalten in den Saunakabinen

  1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Badehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Kein Schweiß auf das Holz!
  2. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten und anderen technischen Einrichtungen der Saunakabinen. AUSNAHME: Notknopf zum Hilferuf!
  3. Es wird empfohlen, im Saunabereich Badesandalen zu tragen. Die Saunakabinen sind jedoch Barfuss zu betreten und die Badesandalen so vor den Saunakabinen abzustellen, dass sie keine Stolpergefahr bieten oder sonst behindern. AUSNAHME im Dampfbad. Dort wird das Tragen der Badesandalen empfohlen.
  4. Sitzunterlagen jeglicher Art aus Schaumgummi, Plastik oder Papier dürfen nicht mit in die Saunakabine/Dampfbad genommen werden. Aus hygienischen Gründen dürfen keine Handtücher mit in das Dampfbad genommen werden.
  5. Die Saunakabinen sind Ruheräume. Aus Gründen der eigenen Entspannung, aber auch mit Rücksicht auf andere Saunagäste, sollte jeder Saunabenutzer in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit anschließendem Ausschwitzen wird empfohlen.
  6. Aufgüsse auf den Ofen werden grundsätzlich nur vom Saunapersonal durchgeführt. Eine Haftung für Schäden durch zuwiderhandelnde Personen kann auf keinen Fall übernommen werden. Eigenmächtige Aufgüsse sind verboten und werden durch Hausverweis geahndet.
  7. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen, ist strengstens verboten. Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
  8. Die Saunakabinen sind ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem eigenen Behagen.
  9. Schaben, Kratzen, Hobeln, Bürsten, Schneiden und anderes Hantieren (z. B. Hand- und Fußpflege) ist aus hygienischen Gründen verboten.
  10. Das Badpersonal/Saunapersonal wird vor dem Beginn eines Aufgusses ankündigen, was für ein Aufguss/welche Aufgussform durchgeführt wird.

 

Verhalten im Außenbereich

  1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den allgemeinen Regeln des Saunierens erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Saunapersonal. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper treffenden Kaltgusses ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Saunagästen ausgeführt werden. Vor Benutzung des Tauchbeckens ist der Körper durch Abduschen vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen ist das Hineinspringen in das Tauch- sowie das Außenbecken verboten.
  2. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauch- und Außenbeckens nicht angewendet werden.
  3. Wasser ist ein kostbares Gut. Deshalb ist unnützer Wasserverbrauch zu unterlassen.
  4. Die Benutzung der Fußwärmebecken, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchgeführt werden sollte, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung des Beckens zur Fußreinigung ist untersagt.

 

Verhalten im Liegebereich/Kaminzimmer/Ruheraum/Liegewiese

  1. Die Rücksicht auf entspannungssuchende Saunagäste erfordert im Liegebereich ein ruhiges Verhalten. Die Rolle eines „Kommunikationszentrums“ wird von der Saunabar wahrgenommen.
  2. Die Benutzung der Liegen und Decken ist nur im Bademantel oder mit einem den Körper umhüllenden Badetuch gestattet.
  3. Taschen, Kühlboxen und andere Transportmittel sind in diesen Räumen unerwünscht und können in oder bei den bereitgestellten Regalen abgestellt werden. Wertsachen sollten in den Wertschließfächern deponiert werden.
  4. Das Reservieren von Liegen mit Handtüchern oder anderen Gegenständen ist unerwünscht. Das Personal ist angewiesen, Liegen unter bestimmten Bedingungen wieder freizumachen und die darauf befindlichen Handtücher an sicherer Stelle abzulegen und die Taschen und Gegenstände bei den bereitgestellten Regalen zu deponieren.
  5. Die Zündung und Beschickung der Kamine im Kaminzimmer, der Erdsauna und den Feuerkörben bei Veranstaltungen durch Badegäste ist verboten. Die Zündung und Beschickung wird grundsätzlich nur vom
  6. Badpersonal/Saunapersonal entschieden und durchgeführt.

 

Verhalten bei Notfällen

  1. Bei Notfällen (z. B. Unfällen, Belästigungen, Angriffen) ist sofort das Personal zu verständigen und Hilfsmaßnahmen einzuleiten (z. B. Erste Hilfe).
    Verunfallte Personen sofort aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich (z. B. Saunakabine) bringen.
    Zusätzlich ist bei einem Unfall einer der roten NOT-KNÖPFE zu betätigen. Diese befinden sich in jeder Saunakabine in unmittelbarer Nähe des Ofens neben der Tür auf Kniehöhe.


Bitte achten Sie aufeinander und gehen respekt- und würdevoll miteinander um.
Für alle Fragen und Anregungen stehen Ihnen das Sauna-Team und das gesamte Verwell-Team zur Verfügung.

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